NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs)
Liebe Kunden, am 01.09.2020 tritt das 3. WaffRÄndG in Kraft und damit für alle Waffenhersteller, -fachhändler und Büchsenmacher die elektronische Meldepflicht an das Nationale Waffenregister.
Deshalb benötigen wir zwingend ab dem 01.09.2020 Ihre NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zum Ankauf einer Gebrauchtwaffe, zum Verkauf einer Neuwaffe und zu Reparaturen an Ihren Bestandswaffen.
Sie benötigen:
• Ihre Personen-ID (beginnt mit einem P),
• die Erlaubnis-ID Ihrer WBK(s) (beginnt mit einem E)
• die Waffen-IDs (beginnend mit einem W) Ihrer Bestandswaffen.
• Ggf. die Waffenteile-IDs (beginnend mit einem T), sollten Sie z.B. einen Austauschlauf oder einen Schalldämpfer besitzen.
Diese Daten erhalten Sie auf sogenannten Stammdatenblättern bei der Waffenbehörde.
Sollten Sie bis Ende August Ihre NWR-ID nicht automatisch von Ihrer Behörde zugesandt bekommen, bitten wir Sie darum, die Stammdatenblätter per E-Mail, Fax, Telefon oder Post bei Ihrer Waffenbehörde anzufordern, damit wir für Sie auch nach dem 01.09.2020 noch alle Dienstleistungen direkt durchführen können.
Vielen Dank!
Anfrage NWR-IDs und Stammdatenblätter meiner Waffen
Checklist für die Anzeige „neuer“ wesentlicher Waffenteile
Anforderung der NWR-IDs bzw. des Stammdatenblatts

Altbesitzregelung für Magazine ZENTRALFEUERZÜNDUNG
Die Regelungen zu den Magazinen sind wie folgt
Wechselmagazin/verbotenes Magazin/ Magazingehäuse (Kurzwaffe > 20 Schuss, Langwaffe > 10 Schuss)
• Besitz vor 13. Juni 2017 →Anzeige bei zuständiger Behörde erforderlich oder Überlassung an Behörde bis 01.09.2021 (Liste)
• Besitz am/nach 13. Juni 2017 → Ausnahmegenehmigung beim BKA oder Überlassung an Behörde bis 01.09.2021
verbotene Schusswaffe (fest verbautes Magazin Kurzwaffe > 20 Schuss, Langwaffe > 10 Schuss)
• Besitz vor 13. Juni 2017 → Keine Handlung nötig
• Besitz am/nach 13. Juni 2017 → Ausnahmegenehmigung oder Überlassung bis 01.09.2021
Die Erlaubnis ist spätestens am 01.09.2021 zu beantragen.
Magazine mit Randfeuerzündung sind hier von nicht betroffen !!!
Fragenkatalog zur Magazinregelung
Bleiben Selbstladeflinten mit Röhrenmagazin, gekennzeichnet mit 12/76 und Magazinkapazität von 10 Schuss in 12/76, legal?
Ist es auch noch legal, wenn auf eben solcher Flinte beide Größen angegeben sind, also 12/70 bis 12/76? Selbstladeflinten sind halbautomatische Waffen. Verboten sind halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen; 12/70 ist in diesem Fall die Kleinste.
Was ist mit Magazinen, die sowohl bei Lang- als auch bei Kurzwaffen passen und mehr als 10 Patronen haben?
Hierzu sagt das Waffengesetz eindeutig: „Ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann.“ Hiervon sind insbesondere Glock-Magazine betroffen. Überprüfen Sie Ihre Bestände und beantragen ggf. beim BKA eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für Erwerb, Besitz & Handel
Sind nun auch 20-Schuss-Magazine verboten, die auf 10 Schuss blockiert werden?
Magazinkörper ist in Anlage 1 WaffG aufgenommen und daher verboten.
Fallen auch halbautomatische Waffen mit Gurtzuführung unter diese Regelung?
Nein, Magazingurte sind keine Magazine.
Wie soll der Händler überprüfen, welche Waffen der Kunde alles hat?
Wie können sich Händler davor schützen, einem Kunden ein verbotenes Magazin zu verkaufen (Beispiel Glock)? Denn der Händler müsste alle WBKs einsehen, um zu überprüfen, ob der Kunde eine Langwaffe hat, wo ein solches Magazin reinpasst. Der Kunde muss diese WBKs jedoch nicht vorlegen und der Händler hat keine Möglichkeit, die Anzahl der WBKs in Erfahrung zu bringen. Da erlaubte Magazine weiterhin frei gehandelt werden dürfen, gibt es für den Händler keine Möglichkeit und auch keine Notwendigkeit zur Überprüfung. Einen Hinweis auf die neue Rechtslage sollte der Händler jedoch geben, da er meist informierter ist als sein Kunde. Der Kunde muss dann selbst bewerten, ob er das betreffende Magazin erwerben darf oder nicht.
Inwiefern ist man verpflichtet, den Besitz zeitlich nachzuweisen? Die wenigsten Kunden werden Rechnungen mehr als 2 Jahre aufbewahren.
Sollte kein Kaufbeleg vorhanden sein, kann eine Überprüfung anhand möglicher Angaben auf dem Magazin eine Einschätzung geben, wann das Magazin erworben wurde. Ist dort als Herstellungsjahr 2018 eingraviert, kann das Magazin nicht bereits 2017 erworben worden sein.
Können 20er-Magazine für Selbstlade-Büchsen mit Zentralfeuer weiter im Schießbetrieb verwendet werden, wenn nur 10 Schuss geladen werden, wenn diese angemeldet wurden?
Befand sich das Magazin bereits vor dem 13.06.2017 im Besitz des Händlers, so genügt die Anzeige bei der Behörde, um das Magazin weiterhin besitzen und verwenden zu dürfen, die Anzahl der geladenen Schüsse ist dabei irrelevant. Wurde das Magazin erst am oder nach dem 13.06.2017 erworben, so ist eine BKA-Ausnahmegenehmigung nötig, damit das Umgangsverbot nicht wirksam wird.
Wie sieht es bei Unterhebelrepetieren mit einer Magazinkapazität über 10 Patronen aus?
Ist das Magazin fest verbaut, so fallen Unterhebelrepetierer nicht unter die Beschränkung, die nur für halbautomatische Waffen gilt.
Wie zeigt man mehrere Magazine gleichen Typs an?
Müssen diese hinterher einzeln bestimmen können, auch wenn keine Kennzeichnung vorhanden ist.
Geben Sie in einer Liste als Angaben zu den Magazinen die Art, die Verbotsnorm und eine Stückzahl an. Es muss nicht jedes Magazin einzeln beantragt und somit auch nicht einzeln auseinandergehalten werden.
Muss ich für das Magazin, das ich anmelden will, eine dazugehörige Waffe besitzen?
Die Magazine können einzeln unabhängig einer Schusswaffe angemeldet werden bzw. kann eine Ausnahmegenehmigung für einzelne Magazine eingeholt werden.
Welcher erhöhten Aufbewahrungsanforderung unterliegen die großen Magazine?
Als verbotene Gegenstände unterliegen große Magazine den Aufbewahrungsvorschriften nach § 13 AWaffV. Die Mindestanforderung für verbotene Gegenstände ist ein
Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0. Das Gewicht darf unter Voraussetzungen 200 kg unterschreiten.
Mit Ausnahmegenehmigung darf man die Magazine besitzen. Darf man sie damit auch benutzen?
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste, Abschnitt 1 besagt, dass der „Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition“ verboten ist. Hierzu zählen die neuen Magazine. Umgang bedeutet: erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, unbrauchbar macht.
Die Ausnahmeregelung zu den großen Magazinen lautet, dass die die Magazine betreffenden Verbote „in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam“ werden, wenn die entsprechenden Anzeigen gemacht bzw. Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden.
Demzufolge ist nach Anzeige/mit Ausnahmegenehmigung der Umgang möglich.
Können hochkapazitive Magazine blockiert oder verkürzt werden?
Grundsätzlich ja, aber waffenrechtlich tritt nur eine andere Rechtslage bei einer Verkürzung ein. Der Magazinkörper steht gem. Anlage 1 Abschnitt 1 WaffG dem Magazin gleich.
Ein Kunde bietet einem Händler zum Ankauf eine AR15 mit dann schon registriertem 20-Schuss-Magazin an. Wie wird mit den Magazinen verfahren? Ab dem 01.09.2020 ist dafür eine BKA-Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Ein Kunde hat eine halbautomatische Langwaffe, Kal. 9mm Luger (mit Glockmagazinen). Er möchte sich nun eine Glockpistole kaufen?
Kann ein Händler eine solche Pistole (Voreintrag vorausgesetzt) nun einfach verkaufen? Nein, da die Glock-Magazine über 10 Schuss für den Kunden aufgrund der von ihm ebenfalls besessenen dazu passenden Langwaffe dann verbotene Gegenstände darstellen würden.
Ist ein 30-Schuss-Magazin in einer Alt-Deko-Waffe nun ebenfalls ein verbotener Gegenstand?
Genügt hier eine Ausnahmegenehmigung oder muss die Waffe vernichtet werden? Es gilt als Teil der Alt-Dekowaffe, sodass sich der Besitzstand darauf erstreckt.
Müssen hochkapazitäre Magazine in der Erfassung als Stück erfasst werden ohne Nummer oder müssen Bezeichnungen wie „Susie ist schön“ – soweit vorhanden – angegeben werden?
Geben Sie bei der Anzeige der Magazine alles an, was auf den Magazinen vermerkt ist.
Müssen z.B. bei einem Glock-Magazin die Zahlen 1-19 erfassen?
Geben Sie bei der Anzeige der Magazine alles an, was auf den Magazinen vermerkt ist.
Was tue ich, wenn Angaben auf Magazinen fehlen?
Dann lassen Sie im Antragsformular die entsprechende Spalte leer.
Ist es ebenso verboten zwei 10-Schuss-Magazine miteinander zu koppeln?
(Beispiel: Langwaffen-Magazin mit 10 Schuss, die sich zusammenstecken lassen).
Magazinkoppler sind erlaubt.
Fällt ein Magazin für Munition im Kaliber .22 lfB unter das Verbot?
Verboten ist nur Zentralfeuermunition. Da .22 lfb (deren korrekte Bezeichnung .22lr ist) eine Randfeuerpatrone ist, fällt sie nicht unter das Verbot.
Was ist mit Dual-use-Magazinen?
Angenommen, man hat ein 10-schüssiges 300AAC-Blackout-Magazin. Hier würden aber 12 Schuss .223 Rem passen.
Es gilt jeweils das das kleinste nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbare Kaliber als Referenz.